Bootstransport – integrierte Warnmarkierung als Persenning

Hier eine tolle Idee für den Jollentransport: eine Warnmarkierung als Bestandteil der Transportpersenning selbst.

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Das Ganze ist natürlich gesetzlich nach StVO § 22 Ladung Abs. 4 nicht notwendig, aber dennoch eine schöne Idee zum Nachahmen. Die Kennzeichnung von Ladungsüberständen mit einem hellroten, nicht unter 30 x 30 cm großen Schild, ist erst ab einem Überstand von 1 m vorgeschrieben. Die Lichtleiste mit dem Nummernschild ist aber bei den gängigen Bootstrailern für Pirat Segeljollen so weit hinten angebracht, dass ein Überstand von weniger als 1 m die Regel ist. Diese Lösung finde ich dennoch sehr sympatisch und gebe diese für die Tipp & Trick Sammlung gerne hier weiter.

Mehr Details hier: PDF der Polizei Hamburg – Ladungssicherheit für Trailer und Boote