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COVID Lockdown am Neusiedlersee - Druckversion

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COVID Lockdown am Neusiedlersee - MikeD - 03.04.2020

Also "neulich am Steg" ...

Seit heute pickt da wahrscheinlich ein Ausdruck der Landesverordnung 21/2020 am Steg im heimatlichen Hafen ... der ist nämlich seit heute bis mindestens 13-April gesperrt ... nix betreten ... nix slippen ... nix aufhalten ... goa nix!

Und ich möchte derzeit keine Wetten abschließen, daß die Verordnung nach dem 13-April nicht durch eine gleichlautende weitere ersetzt wird ... also wird noch einbissi dauern, bis wir am Neusiedlersee wieder SeglerInnen zu Gesicht kriegen werden.

Durchhalten, daheim bleiben, Hände waschen!

Alles Liebe, bleibt's xund!
Mike


RE: COVID Lockdown am Neusiedlersee - Wastl - 24.04.2020

Derzeit bleibt unser Segelheim ebenfalls geschlossen, alle anstehenden Treffen sind abgesagt.
Gerne würde ich meinen Piraten auf seinen Liegeplatz verholen und dort schön versenken (fast).
Trau mich aber nicht. Hier in Bayern sollen unnötige Vergnügungen an öffentlichen Plätzen unterbleiben.

Ich zitiere mal :

"Für das Bundesland Bayern gelten folgende Vorschriften:
Zählt nun der Wassersport zur Rubrik Sport? Leider nur teilweise.
Sportboothäfen, Vereinsgelände, Trockenliegeplätze, Bootshallen etc. sind keine Einrichtungen, die zur notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens zählen. Diese dienen der Freizeitgestaltung. Ein Betrieb ist damit ausgeschlossen.
Darf ich mein Boot Kranen, um Arbeiten auszuführen?
  • Der Kranbetrieb von Booten in Sportboothäfen ist nur in begründeten Notfällen (z.B. Wassereinbruch in bereits im Wasser befindlichen Booten) zulässig.

  • Das Ein- und Auswassern von Booten für Arbeiten oder zum Beispiel das Arbeiten an Wasserfahrzeugen (Herrichten zur Vorbereitung der Einwasserung, Streichen, Schleifen etc.) stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen des eigenen Hausstands dar und muss als Ausübung eines Hobbys gesehen werden, das in dieser Ausprägung nicht unter die Ausnahme für den Sport fällt. Privatpersonen dürfen also keine Arbeiten an Ihren Booten durchführen, Gewerbebetriebe (Reparaturfirmen) hingegen schon."

Allerdings steht da auch :

"Gibt es Ausnahmen für Bootssportler zu Zeiten der Corona Pandemie?

Zulässig ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands in Form von Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten, Stand-up-Paddeln oder Kitesurfen, Windsurfen o.ä.
Ein Einwassern an öffentlich zugängigen Slipstellen ist zulässig. Insofern dürfen auch nicht-motorisierte Schlauch- oder Faltboote betrieben werden.
Angler dürften ebenfalls mit dem entsprechenden Abstand ihren Sport ausüben."

Soweit so gut. Aber was darf ich jetzt ? Ich will ja mit meiner Jolle an meinen Liegeplatz.
Da heist es dann :

"Im Grundsatz bedarf es jedoch immer einer Beurteilung des Einzelfalls. Häfen, Vereinsanlagen, Trockenliegeplätze und sonstige Freizeitanlagen dürfen dabei nicht benutzt werden, da deren Betrieb untersagt ist."

Bin mal gespannt wie sich segeltechnisch dieses Jahr entwickelt.
Und bei euch so ?

Gruß und bleibt gesund,
Wastl


RE: COVID Lockdown am Neusiedlersee - MikeD - 27.04.2020

Bei uns ist es vorerst genau so ... aufhalten im Freine - mit Distanz - erlaubt ... Häfen (im Burgenland explizit!) gesperrt ... also nix segeln!
Die burgenländische Hafensperre läuft vorerst mal am 30-Apr aus ... bin gespannt ob sie mit einer neuen Verordnung ein zweites Mal verlängert wird.