Der Mast beim Holzpiraten steht auf so einem dicken Brett aus Eiche mit einem quadratischen Zapfen. Die hier zu sehenden Beschläge sind jedoch individuell, es gibt zahlreiche Ausführungen für das Führen der Fallen insbesondere am Mastfuß.
Das zu sehende Drahtseil rechts her im Foto ist vermutlich ein Durchstrecker für das Vorstag (siehe Vorstagbeschlag mit Dürchführung – Plan 4b), welches nach den aktuellen Bauvorschriften (Seite13 – 15.3) aber verboten ist.
Hier vorne im Bug unter Deck lagert man gerne seine Utensilien während des Segelns. Damit die nicht von unten mit Wasser nass werden und sich besser nach vorne schieben lassen, habe ich bei meinem Holzpiraten die Bodenbretter vorne „verlängert“.
Hi Malte,
Mein Pirat (Baujahr 52) hat nicht so ein Zapfenloch im Mastfussbrett. Der war von vornherein mit einem Maststuhl, zum kippen versehen. Liegt aber evtl. an den vielen Brücken in und um Berlin;-)
Das könnt‘ auch ein Fockhals – Strecker sein … der ist erlaubt (CR 15-4) und macht auch Sinn. Wozu sollte man im laufenden Betrieb am Vorstag zupfen wollen? Das spielt ja doch nur eine Statistenrolle wenn die Fock gesetzt ist.
Hhm, servus Mike, schönen Gruß nach Wien.
Ein Fockhalsstrecker mit Drahtseil? Also ich habe ja zwei Beispiele schon gezeigt hier und hier, aber ein Drahtzug ist doch überdimensioniert dafür, denke ich. Nunja, klären werden wir das wohl nicht, da ich nicht weiß bei welchen Holzpiraten ich das fotografiert habe.
VG Malte